Glycerin für Shisha-Tabak: Was du wissen musst
Was ist Glycerin?
Die Rolle von Glycerin in Shishatabak
Shisha Tabak & Glycerin: Erzeugung von Rauch und Geschmack
Verschiedene Typen von Glycerin
Richtige Dosierung von Glycerin im Tabak
Wie viel Glycerin kommt in Tabak? Die Menge und Qualität des verwendeten Glycerins kann einen erheblichen Einfluss auf die Raucheigenschaften des Shisha-Tabaks haben. Ein höherer Glycerinanteil kann zu einem dichteren Rauch führen, während ein niedrigerer Anteil zu einem leichteren Rauch führen kann. Darüber hinaus kann die Art des verwendeten Glycerins auch den Geschmack und die Qualität des Rauchs beeinflussen. Die Reinheit und Qualität ist zudem ein wesentlicher Faktor. Zu 99,5% wird pflanzliches Glycerin empfohlen.
Wie viel Glycerin kommt in den Tabak?
Jeder Hersteller hat seine eigene Mischung. Wichtig ist, dass Rohtabak verwendet wird. Übrigens: Falls du auf der Suche nach Rohtabak für die Wasserpfeife bist, wirst du bei uns garantiert fündig.
Wenn der Rohtabak mit Glycerin gemischt wird, kommt es natürlich auf die richtige Dosierung an. Die Dosierung von Glycerin ist also entscheidend für die Qualität des Shisha-Tabaks. Eine zu geringe Menge kann dazu führen, dass der Tabak austrocknet und der Rauch dünn wird, während eine zu hohe Menge zu einem übermäßig feuchten Tabak führen kann, der schwer zu rauchen ist und weniger Geschmack bietet.
Die richtige Dosierung erfordert daher eine gewisse Erfahrung und Feinabstimmung seitens des Tabakherstellers.
Die meisten Hersteller verwenden aber diese Formel:
65g Rohtabak + 110ml (ungefähr 130g) Glycerin ergeben 195g Tabak.
Du solltest im Mischverhältnis immer auf 200g kommen. Egal ob du 65g, 70g, 75g oder 100g Pfeifentabak hast – nach dem Mischen sollte das Gewicht etwa 200g betragen.
Bitte beachte jedoch folgenden Hinweis: Das Beimischen von Glycerin zu Tabak gilt als ein Herstellungsprozess, durch den Shisha-Tabak produziert wird. Entsprechend muss dieser produzierte Shisha-Tabak über die Einreichung einer Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt gemeldet werden, wie in §17 Absatz 3 des Tabaksteuergesetzes (TabStG) festgelegt (mittels Formular 1625). Bitte informiere dich dazu jedoch nochmal, zum Beispiel bei einem Steuerberater, weil wir dir an dieser Stelle keine verbindliche Auskunft geben können.