Ab wann darf man Shisha rauchen? Leider erst ab 18…

Ab wie viel Jahren darf man Shisha rauchen? Diese Frage stellen sich viele Teenager und junge Erwachsene, die einmal den betörenden Duft von Traube-Minze, Doppel-Apfel oder Beerenmix im Freundes- oder Familienkreis miterlebt haben und nun selbst zur Pfeife greifen möchte. Gerade im privaten Bereich zu Hause wird Wasserpfeife-Rauchen nämlich immer beliebter. Es schmeckt einfach wahnsinnig gut, entspannt und macht in einer Gruppe von lieben Menschen viel Spaß.

Der Gesetzgeber hat jedoch klare Regeln aufgestellt, ab welchem Alter Du Shisha rauchen darfst. Festgelegt ist das in § 10 des Jugendschutzgesetzes.

In Absatz 3 heißt es: „Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.”

Knackpunkt ist das im Tabak enthaltene Nikotin, das für Heranwachsende als potenziell gesundheitlich gefährlich eingestuft wird. Jedoch gilt das Verbot auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

In Absatz 4 von § 10 des Jugendschutzgesetzes heißt es hierzu:

[Das Verbot gilt auch für…] für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Ab wie viel Jahren man Shisha rauchen darf, kann also klar beantwortet werden: Geht es nach dem Willen des Gesetzgebers, darfst du erst ab 18 Jahren Shisha kaufen, rauchen und legal konsumieren.

Heranwachsende dürfen jedoch Feuerzeuge oder Blättchen, mit denen Zigaretten gedreht werden können, legal erwerben.

Machen sich Kinder und Jugendliche strafbar, wenn sie Shisha rauchen?

Kinder und Jugendliche, die bei der illegalen Verwendung einer Shisha erwischt werden, machen sich nicht strafbar. Rechtlichen Konsequenzen drohen jedoch Volljährigen, die eine Wasserpfeife an Minderjährige weitergeben oder ihnen den Zutritt zu einer Shisha-Bar oder den Kauf von Shisha Tabak ermöglichen.

Online-Händler für Shisha-Produkte müssen dafür Sorge tragen, dass das Alter der Kunden im Rahmen einer Bestellung geprüft wird. Erwischt die Polizei Minderjährige beim Shisha-Rauchen, kann dies unangenehme Gespräche mit den Erziehungsberechtigten zur Folge haben.

Werden Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben, drohen empfindliche Bußgelder von 1.000 Euro. Sogar, wer Heranwachsenden das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet, kann mit Bußgeldern von bis zu 1.500 Euro bestraft werden.

In schweren Fällen drohen sogar Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro oder Freiheitsstrafen. Gewerbetreibende, Eltern und Erziehungsberechtigte sollen durch die harten Sanktionen mit Nachdruck an ihre Pflicht zum Jugendschutz erinnert werden.

Gibt es Alternativen, zum Beispiel Shisha ohne Nikotin ab 14?

Leider sieht der Gesetzgeber keinerlei Alternativen für Kinder und Jugendliche vor. Das Jugendschutzgesetz umfasst auch Produkte, die weder Nikotin noch Tabak enthalten.

Somit gibt es keinerlei Möglichkeiten, E-Shisha ohne Nikotin ab 12 Jahren legal zu konsumieren und es gibt auch keine Shisha ab 16, auch wenn der Volksmund immer wieder Gegenteiliges behauptet.

Sogar sogenannte Dampfsteine und Dampfpasten ohne Nikotin darfst du erst legal konsumieren und genießen, nachdem du deinen 18. Geburtstag gefeiert hast.

Ist Shisha weniger schädlich als Zigaretten?

Die fruchtigen Aromen und farbenfrohen Designs suggerieren Heranwachsenden beim Konsum von Wasserpfeifen Spaß und Harmlosigkeit, was jedoch ein Trugschluss sein kann. Shisha rauchen ist nicht harmloser als Zigaretten zu rauchen.

Je nach Tabak, sind unterschiedliche Konzentrationen potenziell schädlicher Substanzen wie Kondensat, Teer und Kohlenmonoxid darin enthalten. Das enthaltene Nikotin kann zudem eine Sucht auslösen. Der Staat hat die Aufgabe, Heranwachsende vor schädlichen Einflüssen zu schützen und deshalb die Jugendschutzgesetze erlassen.

Sobald du 18 Jahre alt bist, kannst du jedoch selbst frei entscheiden, wann und wie oft du zur Shisha greifst. Dann gilt es lediglich, etwaige Rauchverbote an bestimmten Orten zu beachten.

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